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Im Reihenhaus verboten

Bordellbetrieb

Die Stadt Pirmasens hat die Verlegung eines Amüsierbetriebs in ein Reihenhaus verboten. Dagegen klagte eine Vermieterin. Sie habe jahrelang in einem gemieteten Gebäude eine gewerbliche Zimmervermietung betrieben, und sie wollte diese Vermietung in einem von ihr gekauften Reihenhaus fortsetzen. Das Verwaltungsgericht gab der Vermieterin Recht, weil die Kommune kein schlüssiges Konzept gegen Wohnung...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/177657.im-reihenhaus-verboten.html

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