Im Reihenhaus verboten

Bordellbetrieb

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Die Stadt Pirmasens hat die Verlegung eines Amüsierbetriebs in ein Reihenhaus verboten. Dagegen klagte eine Vermieterin. Sie habe jahrelang in einem gemieteten Gebäude eine gewerbliche Zimmervermietung betrieben, und sie wollte diese Vermietung in einem von ihr gekauften Reihenhaus fortsetzen. Das Verwaltungsgericht gab der Vermieterin Recht, weil die Kommune kein schlüssiges Konzept gegen Wohnungsprostitution verfolge. Die Stadt wandte sich daraufhin an das Oberverwaltungsgericht. In dessen Urteil heißt es, dass ein ständiger Wechsel der Prostituierten und deren Freier das Wohnen in dieser Gegend wesentlich störe. Ein neuer bordellartiger Betrieb in einem Reihenhaus könne auch aus Gründen des Baurechts nicht genehmigt werden.

Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 23. Juni 2010, Az. 8 A 10559/10.OVG

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