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Castor-Gegner siegt vor Bundesgericht
Karlsruhe (AFP/ND). Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von Demonstranten gestärkt, die die Kosten für ihre Ingewahrsamnahme durch die Polizei übernehmen sollen. Falls solch eine Ingewahrsamnahme nicht unmittelbar durch einen Amtsrichter gebilligt wurde, können Betroffene später vor den Verwaltungsgerichten gegen die Kostenbescheide klagen und dort die Rechtmäßigkeit ihres Freiheitsentzugs...
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