Castor-Gegner siegt vor Bundesgericht
Karlsruhe (AFP/ND). Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von Demonstranten gestärkt, die die Kosten für ihre Ingewahrsamnahme durch die Polizei übernehmen sollen. Falls solch eine Ingewahrsamnahme nicht unmittelbar durch einen Amtsrichter gebilligt wurde, können Betroffene später vor den Verwaltungsgerichten gegen die Kostenbescheide klagen und dort die Rechtmäßigkeit ihres Freiheitsentzugs prüfen lassen, heißt es in einem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. (AZ: 1 BvR 1634/04)
Damit war die Klage eines Mannes erfolgreich, der 2001 im Landkreis Lüchow-Dannenberg gegen einen Castor-Transport demonstriert hatte. Er war dabei von der Polizei für fünf Stunden eingesperrt worden, ohne dass ein Amtsrichter dies angeordnet hatte. Später sollte der Mann einen Kostenbescheid von umgerechnet rund 50 Euro für die Polizeiaktion zahlen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
Das beste Mittel gegen Fake-News und rechte Propaganda: Journalismus von links!
In einer Zeit, in der soziale Medien und Konzernmedien die Informationslandschaft dominieren, rechte Hassprediger und Fake-News versuchen Parallelrealitäten zu etablieren, wird unabhängiger und kritischer Journalismus immer wichtiger.
Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.
Vielen Dank!