Castor-Gegner siegt vor Bundesgericht

  • Lesedauer: 1 Min.

Karlsruhe (AFP/ND). Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von Demonstranten gestärkt, die die Kosten für ihre Ingewahrsamnahme durch die Polizei übernehmen sollen. Falls solch eine Ingewahrsamnahme nicht unmittelbar durch einen Amtsrichter gebilligt wurde, können Betroffene später vor den Verwaltungsgerichten gegen die Kostenbescheide klagen und dort die Rechtmäßigkeit ihres Freiheitsentzugs prüfen lassen, heißt es in einem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. (AZ: 1 BvR 1634/04)

Damit war die Klage eines Mannes erfolgreich, der 2001 im Landkreis Lüchow-Dannenberg gegen einen Castor-Transport demonstriert hatte. Er war dabei von der Polizei für fünf Stunden eingesperrt worden, ohne dass ein Amtsrichter dies angeordnet hatte. Später sollte der Mann einen Kostenbescheid von umgerechnet rund 50 Euro für die Polizeiaktion zahlen.

Wir sind käuflich. Aber nur für unsere Leser*innen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.

Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen aufgreifen
→ marginalisierten Stimmen Raum geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten voranbringen

Mit »Freiwillig zahlen« machen Sie mit. Sie tragen dazu bei, dass diese Zeitung eine Zukunft hat. Damit nd.bleibt.