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Mieterin muss aus dem Haus ausziehen
Eigenbedarf
Seit 1978 wohnte eine Mieterin mit ihrer Mutter in einem Einfamilienhaus in München. Als das Haus verkauft wurde, meldete die neue Eigentümerin plötzlich Eigenbedarf an.
Begründung: Sie benötige das Haus für sich und ihre beiden Kinder. Derzeit wohne sie zur Miete und habe zudem für ihre berufliche Tätigkeit ein separates Büro angemietet. Das koste monatlich fast 2600 Euro. In dem vermieteten Wohnhaus könne sie günstiger leben, und endlich Wohnen und Arbeiten unter einem Dach vereinen und auch ihre Kinder persönlich betreuen. Die Mieterin weigerte sich auszuziehen...
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/178643.mieterin-muss-aus-dem-haus-ausziehen.html
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