Südstaaten wollen Flat-tax auf Immobilien

Villenbesitzer am Bodensee soll genauso viel Steuern zahlen wie Eigenheimer in der Uckermark

  • Marian Krüger
  • Lesedauer: 3 Min.

Die drei schwarzgelb regierten Länder Hessen, Bayern und Baden-Württemberg wollen die Steuer auf Grundbesitz ab 2012 reformieren. Und wie stets wird angekündigt, dass es nach der Reform niemandem schlechter gehen wird, einigen sogar besser. Und außerdem soll die Steuerabrechnung für Haus- und Grundbesitzer einfacher, transparenter und gerechter werden. Und weniger Geld für die klammen Kommunen solle es auch nicht geben, denn die Reform würde »aufkommensneutral« ausfallen. So kann es voran gehen, wenn sich drei christdemokratische Finanzminister zusammensetzen und konstruktiv an der Sache arbeiten.

Die Grundsteuereinnahmen von etwa elf Milliarden Euro (2009) machen nur einen Anteil von 18 Prozent an den gesamten Steuereinnahmen der Kommunen aus. Handlungsbedarf für eine Reform der Grundsteuer gibt es seit langem. Deutsche Immobilienbesitzer werden im Vergleich zu anderen OECD-Ländern steuerlich weitaus geringer zu Kasse gebeten.

Die »Einheitswerte«, auf denen die Grundsteuererhebung in Deutschland basiert, stammen aus den Jahren 1964 (West) und 1935 (Ost). Erst vor wenigen Wochen hatte das oberste Steuergericht der Republik, der Bundesfinanzhof, in einem Urteil eine Neuordnung der Grundsteuer angemahnt. Das Gericht kritisiert vor allem, dass die unterschiedliche Ausstattung der Immobilien durch die Verwendung der veralteten Einheitswerte nicht berücksichtigt wird. Eine 1964 moderne Ausstattung würde nach heutigen Kriterien nur noch als sehr einfach eingestuft werden. Daher führe das Einheitswertverfahren dazu, dass die verschiedenen Immobilien nicht gerecht besteuert würden.

Nun schlagen die Finanzminister der drei Südstaaten vor, die Steuer radikal zu vereinfachen. Künftig zahlt man 2 Cent pro Quadratmeter Grundstücksfläche, 20 Cent pro Quadratmeter in Wohnimmobilien und 40 Cent für andere Nutzungsarten, zum Beispiel Büros oder Läden. So gibt der Besitzer einer Nobelboutique in Frankfurt am Main genauso viel wie ein Tankstellenbesitzer in Magdeburg. Ein Villenbesitzer am Bodensee wird nicht schlechter gestellt als der Eigenheimer in der Uckermark. Und ist das nicht nur einfach und transparent, sondern auch gerecht?

Haben die drei christdemokratischen Finanzminister damit das Urteil des Bundesfinanzhofes, bei der Grundstücksbesteuerung stärker zu differenzieren, damit auch wirklich berücksichtigt? Irgendwie schon. Ein Blick in ihre Modellrechnungen zeigt, wie differenziert: Besitzer unbebauter Grundstücke im Westen könnten sich freuen, dass sie bis zu 60 Prozent weniger zahlen müssten. Die im Osten auch, denn sie dürften die Gemeindekämmerer mit Erhöhungen um bis zu 600 Prozent beglücken. Die Besitzer von Agrarflächen dürften durchschnittlich mit Steigerungen von 287 Prozent rechnen.

Der Fraktionsvorsitzende der LINKEN im hessischen Landtag, Willi van Ooyen, kann kein gutes Haar an dem Vorschlag der Finanzminister finden: Es gehe nur darum, Wohnen in bester Lage billiger zu machen. Die Bremische Finanzsenatorin Karoline Linnert (Grüne) kündigte ein Alternativmodell an, das Wert und Lage des Grundstücks berücksichtigt. Dieser Vorschlag wird nicht nur von dem rot-rot-regierten Berlin, sondern auch von den christdemokratisch regierten Ländern Niedersachsen, Sachsen und Schleswig-Holstein unterstützt.

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