Bundesgericht bestätigt HDJ-Verbot

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Leipzig (epd/ND). Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Mittwoch das Verbot der rechtsextremen »Heimattreuen Deutschen Jugend« (HDJ) bestätigt. Das Gericht sei zu der Überzeugung gelangt, dass das Bekenntnis der HDJ zur gemeinnützigen Jugendarbeit nur Fassade sei, sagte der Vorsitzende Richter Werner Neumann bei der Urteilsbegründung. Tatsächlich bestehe aber eine »Wesensverwandtschaft« zum Nationalsozialismus. Damit scheiterte der im März 2009 vom damaligen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) verbotene Verein vor dem höchsten deutschen Verwaltungsgericht mit seiner Forderung nach Wiederzulassung.

Die HDJ war wegen Verbreitung völkischer, rassistischer und nationalsozialistischer Ansichten verboten worden. Der Verein mit Sitz im schleswig-holsteinischen Plön habe Jugendarbeit gezielt dazu eingesetzt, Kinder und Jugendliche zu überzeugten Nationalsozialisten zu erziehen, hieß es damals zur Begründung.

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