Geschwärztes vom Wildschweinspieß

Schwerin muss die Sicherheitskosten des Bush-Besuchs 2006 nicht detailliert bekannt geben – Kläger will in Revision

  • Velten Schäfer, Schwerin
  • Lesedauer: 2 Min.
Der Schweriner Gerichtsstreit um die Veröffentlichung der Bush-Besuchs-Kosten ging überwiegend im Sinne des Klägers aus. Dennoch gibt es wohl Verlängerung.

Was hat der Besuch des damaligen US-Präsidenten George W. Bush anno 2006 gekostet? Auf die Antwort muss man noch warten. Denn obwohl das Schweriner Verwaltungsgericht entschieden hat, dass nach dem Informationsfreiheitsgesetz wenigstens grob veröffentlicht werden muss, was Schwerin jedem damals am Einsatz beteiligten Bundesland für seine Polizeikräfte gezahlt hat, ist das Verfahren noch nicht zu Ende. Der Kläger, der wegen eines Banküberfalls mit Geiselnahme in Baden-Württemberg inhaftiert ist und sich für einen Politischen Gefangenen hält, wolle in Revision gehen, hieß es gestern in Schwerin.

Nach dem jetzt gefällten Gerichtsentscheid muss das Innenministerium zwar seine den Einsatz betreffenden Rechnungen in Kopie an den Kläger aushändigen, darf aber so gut wie alle Details unkenntlich machen – bis eben auf die jeweilige Gesamtsumme. Das Gericht begründete das damit, dass die Landesregierung als Antwort auf parlamentarische Anfragen bereits allgemeine Zahlen über die Kosten veröffentlicht habe. Daher sei nicht einzusehen, dass derartige Informationen jetzt nicht mehr gegeben werden sollten.

Nach den bisher bekannten Zahlen hat der Einsatz von mehr als 12 000 Einsatzkräften zur Absicherung der Grillparty insgesamt 8,7 Millionen Euro gekostet. Die Behörde hatte zum Auftakt des Prozesses aber schon zu erkennen gegeben, dass diese Gesamtsumme wohl noch steigen werde.

Beim Schweriner Landesbeauftragten für Datenschutz, der die Klage seinen Aufgaben entsprechend unterstützt hatte, sieht man das Urteil als »Teilsieg«. Immerhin hätten die Richter die Klage als teilweise begründet gesehen, sagt die zuständige Referatsleiterin Ina Schäfer. Auch die Verteilung der Prozesskosten sieht den Kläger eher als Sieger: Er muss nur ein Drittel der Verfahrenskosten tragen – das Land als Beklagter dagegen zwei Drittel.

Das Schweriner Innenministerium hatte bei den Länder-Ministerien Stellungnahmen darüber abgerufen, ob diese mit der Veröffentlichung ihrer Polizei-Rechnungen an Mecklenburg-Vorpommern einverstanden seien. Nur Berlin, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein hatten aber zugestimmt, den jeweiligen Gesamtbetrag offenzulegen. Nun müssen sich auch die anderen Länder ein wenig in die Karten sehen lassen.

Dem Kläger geht das aber nicht weit genug. Sein Anwalt argumentiert, dass bei umfangreichen Schwärzungen in den ausgehändigten Kopien nicht sicher erkannt werden könne, ob die ausgewiesene Gesamtsumme tatsächlich stimme. Es könnten sich »Nebenrechnungen« unter dem Geschwärzten finden.

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