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Kinderfotos im Internet

Umgangsrecht

Die Eltern des eineinhalb Jahre alten Jungen waren nicht verheiratet; allein sorgeberechtigt ist die Mutter des Kindes. Wegen ständiger Streitigkeiten mit seiner Ex-Freundin war dem Vater bereits das Recht auf Umgang mit dem Jungen vorübergehend entzogen worden. Als die Mutter bemerkte, dass der Mann auf seiner Internetseite Fotos des Kindes eingestellt hatte, zog sie erneut vor Gericht. Ohne die ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/179609.kinderfotos-im-internet.html

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