Kinderfotos im Internet

Umgangsrecht

  • Lesedauer: 1 Min.

Die Eltern des eineinhalb Jahre alten Jungen waren nicht verheiratet; allein sorgeberechtigt ist die Mutter des Kindes. Wegen ständiger Streitigkeiten mit seiner Ex-Freundin war dem Vater bereits das Recht auf Umgang mit dem Jungen vorübergehend entzogen worden.

Als die Mutter bemerkte, dass der Mann auf seiner Internetseite Fotos des Kindes eingestellt hatte, zog sie erneut vor Gericht. Ohne die Erlaubnis der Mutter dürfe der Vater keine Fotos publizieren, erklärte das Amtsgericht Menden. Als Kleinkind könne der Sohn darüber noch nicht entscheiden, doch die Mutter als gesetzliche Vertreterin lehne dies ab.

Unter diesen Umständen verletze es das Persönlichkeitsrecht des Jungen, ihn öffentlich zur Schau zu stellen.

Anders wäre der Fall zu beurteilen, wenn der Zugriff auf die Internetseite – durch Kennwortschutz oder dergleichen – nur einem engeren Familien- und Freundeskreis zugänglich wäre. Die Webseite des Vaters stehe aber für jedermann offen.

Urteil des Amtsgerichts Menden vom 3. Februar 2010, Az. 4 C 526/09

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal