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Mit Betrunkenen auf der Straße rechnen
Verkehrsrecht
Autofahrer müssen in der Umgebung von Volksfesten ihre Geschwindigkeit den Gegebenheiten anpassen. Bei einem Unfall mit Betrunkenen können sie sonst zur Mithaftung verurteilt werden. So sind beispielsweise während der Oktoberfeste stets eine Menge Betrunkener unterwegs, bei denen nicht immer erwartet werden kann, dass sie sich an die Verkehrsregeln halten.
Eine Motorradfahrerin fuhr während des Oktoberfestes 2006 um Mitternacht mit einer Geschwindigkeit von 40 bis 50 km/h, als ein angetrunkener Münchner Wies'n-Besucher bei Rot direkt vor ihr Motorrad lief. Sie stürzte, wodurch sie mehrere Verletzungen erlitt. Auch das Motorrad wurde beschädigt. Insgesamt betrug der Sachschaden rund 2500 Euro. Diesen wollte sie vom Schadensverursacher ersetzt bekomme...
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