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Anspruch auch bei Abbruch des Studiums
Ausbildungsunterhalt
Auch wenn ein Kind sein Studium abbricht, hat es Anspruch auf Ausbildungsunterhalt, während es auf einen Ausbildungsplatz wartet. Allerdings muss die avisierte Ausbildung zielgerichtet und planvoll aufgenommen und durchgeführt werden. Der unterhaltspflichtige Elternteil müsse diese Verzögerung des Ausbildungsstarts hinnehmen.
Im vorliegenden vor dem Oberlandesgericht Naumburg verhandelten Fall hatte die Tochter nach Abbruch ihres zweisemestrigen Studiums der Finanz- und Wirtschaftswissenschaften von ihrem Vater Kindesunterhalt für die Zeit verlangt, in der sie auf ihren Ausbildungsplatz wartete. Sie bewarb sich nach Abbruch ihres Studiums während einer Zeit von zehn Monaten wiederholt, aber erfolglos um einen Ausbildun...
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