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Gerechtigkeit – besser spät als nie

Bundesrat will bei Renten von in der DDR geschiedenen Frauen nachbessern

In der DDR hatten Frauen einen Rentenanspruch, ob sie berufstätig waren oder für die Erziehung der Kinder sorgten. Mit der deutschen Vereinigung erlosch dieser für viele Geschiedene, weil in der Bundesrepublik ein anderes Rechtssystems herrschte. 20 Jahre nach der Wende soll nun Gerechtigkeit geschaffen werden.

Für die heutige Sitzung des Bundesrates liegt eine Empfehlung des Sozialausschusses der Länderkammer vor, die die Beseitigung einer groben Ungleichbehandlung im Rentenrecht verlangt, von der vor allem Frauen betroffen sind. Konkret geht es um die Benachteiligung von Geschiedenen in Ostdeutschland. In der Bundesrepublik gibt es seit 1977 bei Scheidung einen Versorgungsausgleich zwischen den Eheleut...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/180323.gerechtigkeit-besser-spaet-als-nie.html

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