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Gerechtigkeit – besser spät als nie

Bundesrat will bei Renten von in der DDR geschiedenen Frauen nachbessern

  • Marian Krüger
  • Lesedauer: 3 Min.
In der DDR hatten Frauen einen Rentenanspruch, ob sie berufstätig waren oder für die Erziehung der Kinder sorgten. Mit der deutschen Vereinigung erlosch dieser für viele Geschiedene, weil in der Bundesrepublik ein anderes Rechtssystems herrschte. 20 Jahre nach der Wende soll nun Gerechtigkeit geschaffen werden.

Für die heutige Sitzung des Bundesrates liegt eine Empfehlung des Sozialausschusses der Länderkammer vor, die die Beseitigung einer groben Ungleichbehandlung im Rentenrecht verlangt, von der vor allem Frauen betroffen sind. Konkret geht es um die Benachteiligung von Geschiedenen in Ostdeutschland. In der Bundesrepublik gibt es seit 1977 bei Scheidung einen Versorgungsausgleich zwischen den Eheleuten; die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften werden geteilt. Bei Scheidungen, die vor 1977 lagen, besteht die Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen eine Geschiedenenwitwenrente zu beziehen. Beide Lösungen bleiben bisher allen Ostdeutschen versperrt, die vor dem 1.1.1992 geschieden worden sind.

Aus Sicht des Sozialausschusses des Bundesrates ergeben sich daraus »erhebliche soziale Härten, insbesondere bei älteren geschiedenen Frauen, die in der DDR ihr Leben vorrangig der Familie und der Erziehung der Kinder gewidmet haben«. Heute müssen die Betroffenen entweder von Niedrigrenten leben oder erhalten gar keine Rente. Daher blieb vielen Frauen nur der Gang zum Sozialamt. 20 Jahre nach der Deutschen Einheit hält der Sozialausschuss der Länderkammer dies für »keine hinnehmbare Lösung« mehr.

Dem waren zwei Bundesratsinitiativen vorausgegangen. Eine aus dem CDU-regierten Freistaat Sachsen und eine gemeinsame Initiative des rot-roten Berliner Senats und der SPD/CDU-Regierung Mecklenburgs. Nun haben sich alle beteiligten Landesregierungen auf einen gemeinsamen Vorschlag geeinigt und so ein schätzenswertes Beispiel politisch übergreifender Zusammenarbeit geliefert. Aufgrund dieser breiten politischen Basis sollte der Annahme der Empfehlung durch den Bundesrat nichts mehr im Wege stehen.

Der Bundesregierung ist die Lage der Betroffenen sehr wohl bekannt. Der Alterssicherungsbericht 2001 bestätigt, dass die in der DDR geschiedenen Ehefrauen im Vergleich zu anderen Gruppen über die niedrigsten Renten verfügen. Die damalige Regierung Schröder-Fischer setzte eine Arbeitsgruppe ein und tat sonst nichts. Als die Große Koalition unter Angela Merkel und Frank-Walter Steinmeier im November 2008 durch die Konferenz der Arbeits- und Sozialminister der Länder darauf hingewiesen wurde, dass die auf die geschiedenen Frauen übertragenen Rentenanwartschaften von durchschnittlich 54 Euro nicht ausreichen, um Sozialhilfebedürftigkeit zu verhindern, teilte der Arbeits- und Sozialminister von der SPD mit, dass der Bund dennoch »keinen Handlungsbedarf« sehe. Überdies seien auch 54 Euro ein Betrag, der »im Einzelfall finanziell durchaus von Bedeutung sein« könne.

Wegen des »fortgeschrittenen Alters der Betroffenen« fordert der Bundesrat nun »konkrete Lösungen«, die »zügig in Angriff« genommen werden sollen. Das wäre auch einmal etwas Neues. Denn bislang hat jede Bundesregierung bei der Rentenangleichung Ost nach dem Prinzip gehandelt: Gut Ding will Weile haben. In der Koalitionsvereinbarung von Union und FDP heißt es: »Wir führen in dieser Legislaturperiode ein einheitliches Rentensystem in Ost und West ein.« Insofern ist diese Bundesratsinitiative, die eine vergleichsweise kleine Gruppe von Personen betrifft, ein Lackmustest für die rentenpolitische Glaubwürdigkeit der regierenden Koalition.

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