Regelsatzberechnung

Alles neu bei Hartz IV? / Kaum Korrekturen, Sätze steigen nur minimal

Am Sonntag ließ das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Katze aus dem Sack und veröffentlichte die neuen Hartz-IV-Regelsätze. Bereits am Freitag war durchgesickert, dass die Neuberechnung, zu der die Regierung auf Grund des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom Februar gezwungen war, zu bestenfalls geringfügig höheren Sätzen geführt hat. Das Ergebnis lautet nun: fünf Euro mehr für Erwachsene; das Arbeitslosengeld II steigt also ab 2011 für Alleinstehende bzw. den Haushaltsvorstand von 359 auf 364 Euro. Bezugsberechtigte erwachsene Haushaltsmitglieder erhalten 328 statt 323 Euro.

Für Kinder und Jugendliche bleiben die Auszahlungsbeträge wie bisher. Damit erhalten Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 215 Euro, Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 251 Euro und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 287 Euro. Laut der Neuberechnung hätten die Kinderregelsätze sogar auf 213, 242 bzw. 275 Euro ...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.