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Kindergeld trotz »Assistentinnenzeit«

Berufsausbildung

Die Familienkasse bestritt den Anspruch von Eltern auf Kindergeld: Deren Tochter war laut Arbeitsvertrag in einem Friseursalon als »Friseurassistentin« mit einer Vergütung von 250 Euro monatlich beschäftigt. Das sei keine anerkannte Berufsausbildung, bemängelte die Familienkasse, sondern nur eine gering bezahlte Beschäftigung. Nach ihren Ermittlungen sei die Tochter bei der Handwerkskammer nicht a...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/180607.kindergeld-trotz-assistentinnenzeit.html

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