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Vertrauensvorschuss: Kündigungen bei Bagatellen nicht gerechtfertigt

Arbeitsverhältnis

Eine Kassiererin ist beim Konsum Leipzig entlassen worden, weil sie ein altes Brot nicht in die Biotonne, sondern in ihre Tasche gesteckt hat. Die 44-Jährige klagte gegen den Rauswurf – und bekam jetzt vom Arbeitsgericht Leipzig recht. Die Kündigung sei nicht gerechtfertigt, es hätte auf jeden Fall einer vorherigen Abmahnung bedurft, teilte das Gericht mit. Die Frau war seit 27 Jahren bei der Konsumgenossenschaft Leipzig angestellt. (Az. 3 Ca 1482/10 – noch nicht rechtskräftig)

Die vermeintliche Unterschlagung des Brotes geschah am 15. März. Im Laufe des Tages sollte die Frau die unverkäufliche Ware in die Biotonne werfen. Zum Feierabend wurde das Brot aber in ihrer Tasche entdeckt. Die 44-Jährige erklärte, sie habe es später noch entsorgen wollen. Der Konsum argwöhnte, sie habe es behalten wollen. Laut Arbeitsgericht ist dieser angebliche Brotdiebstahl kein Grund für ei...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/180615.vertrauensvorschuss-kuendigungen-bei-bagatellen-nicht-gerechtfertigt.html

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