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Es handelt sich nicht unbedingt um neues Modell

Vorführwagen

Ein so genannter Vorführwagen ist nicht unbedingt ein neues Modell und kann durchaus schon mal ein paar Jahre auf dem Buckel haben. Der Begriff allein lasse jedenfalls keine Rückschlüsse auf das Alter des Autos zu, entschied der Bundesgerichtshof in einem Urteil. Geklagt hatte ein Mann, der im Juni 2005 ein als Vorführwagen genutztes Wohnmobil gekauft hatte. Als er wenige Monate nach dem Kauf erfu...

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