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Warum Kasse nicht zahlt
Medikamente
Krankenkassen müssen ein nur im Ausland zugelassenes Medikament allenfalls bei lebensbedrohlichen Erkrankungen bezahlen. Das geht aus einem Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Rheinland-Pfalz in Mainz vom 23. September 2010 (Az. L 5 KR 46/10) hervor. Danach reicht es nicht aus, wenn das Medikament lediglich eine erhebliche Einschränkung der Lebensqualität mindern soll. Eine Krankenkasse könne nu...
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