Warum Kasse nicht zahlt
Medikamente
Krankenkassen müssen ein nur im Ausland zugelassenes Medikament allenfalls bei lebensbedrohlichen Erkrankungen bezahlen. Das geht aus einem Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Rheinland-Pfalz in Mainz vom 23. September 2010 (Az. L 5 KR 46/10) hervor. Danach reicht es nicht aus, wenn das Medikament lediglich eine erhebliche Einschränkung der Lebensqualität mindern soll. Eine Krankenkasse könne nur ausnahmsweise zur Bezahlung eines Medikaments verpflichtet werden. Maßgeblich sei allein, ob es sich um eine lebensbedrohliche Krankheit handele. Eine schwere Erkrankung genüge nicht.
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