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Begrenzung ist rechtens

Kindergeld

Der Gesetzgeber darf bei der Bewilligung von Kindergeld das eigene Einkommen des Kindes berücksichtigen. Verdient ein Kind, das sich beispielsweise in der Ausbildung befindet, mehr als 7860 Euro im Jahr, müsse kein Kindergeld gezahlt werden. Das teilte das Bundesverfassungsgericht in einer am 12. August 2010 in Karlsruhe veröffentlichten Entscheidung mit. Die Verfassungsrichter nahmen eine entspre...

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