Und nicht über, und nicht unter andern Völkern

Wie die beiden deutschen Staaten zu ihren Hymnen kamen und warum Brechts Kinderhymne so beliebt ist

  • Siegfried Prokop
  • Lesedauer: 6 Min.
Und nicht über, und nicht unter andern Völkern

Das »Lied der Deutschen« von Hoffmann von Fallersleben war 1922 von dem sozialdemokratischen Reichspräsidenten Friedrich Ebert zur Nationalhymne gemacht worden. Gesungen wurde es nach der Melodie »Gott erhalte Franz den Kaiser«, die Joseph Haydn 1797 komponiert hatte. Es war von Anfang an umstritten. Friedrich Nietzsche bezeichnete die erste Strophe schon 1884 als »blödsinnigste Parole der Welt«; Kurt Tucholsky nannte sie 1929 »einen törichten Vers eines großmäuligen Gedichts«.

Mit der Annahme des Grundgesetzes im Mai 1949 war in der Bundesrepublik keine Entscheidung über die Hymne gefällt worden. Es gab Versuche, eine neue und historisch unbelastete zu finden, so z. B. die von Rudolf Alexander Schröder verfasste »Hymne an Deutschland«; heute ist es die Hymne des Landes Bremen. Die Mehrheit der westdeutschen Bevölkerung wollte sich nicht vom »Deutschlandlied« trennen.

Bei einer Großveranstaltung in Westberlin am 15. April 1950 forderte Bundeskanzler Konrad Adenauer die Anwesenden auf, die dritte Strophe des »Deutschlandliedes« zu singen. Sozialdemokratische Politiker verließen unter Protest den Raum. Adenauer löste damit den »Hymnenstreit« aus. Der wurde 1952 mit einem Briefwechsel zwischen dem Kanzler und dem Bundespräsidenten Theodor Heuss beendet; letzterer stimmte nur widerwillig zu. Als 1954 die bundesdeutsche Mannschaft Fußballweltmeister wurde, stimmten die Massen die erste Strophe (!) des Deutschlandliedes an.

Die am 7. Oktober 1949 aus der Taufe gehobene DDR startete eher als die Bundesrepublik mit einer eigenen Nationalhymne. Johannes R. Becher hatte von Wilhelm Pieck den Auftrag erhalten, die »neue deutsche Nationalhymne« zu verfassen. Der Text entstand im Oktober 1949. Becher wollte eine »Friedenshymne«, die von allen Schichten des Volkes angenommen wird.:

Auferstanden aus Ruinen

und der Zukunft zugewandt,

lasst uns Dir zum Guten dienen, Deutschland, einig Vaterland.

Alte Not gilt es zu zwingen,

und wir zwingen sie vereint,

denn es muss uns doch gelingen, dass die Sonne schön wie nie

über Deutschland scheint.

Der Text ist frei von marxistischem Pathos. Rote Fahnen kommen nicht vor, auch keine Arbeiter und Bauern und kein Klassenkampf. Die Musik zu Bechers Text komponierte Hanns Eisler binnen weniger Tage. Auch Ottmar Gerster komponierte eine Melodie. Am 4. November 1949 fand das erste Vorspiel beider Varianten im »Klub der Kulturschaffenden« in Berlin statt. Am folgenden Tag entschied sich das SED-Politbüro für Eislers Melodie, am Folgetag ebenso der DDR-Ministerrat. Die Provisorische Volkskammer bestätigte am 8. Februar 1950 »Auferstanden aus Ruinen« als Nationalhymne der DDR. Im Westen wurde diese sehr bald zur »Spalter«-Hymne apostrophiert. Eisler musste wüste Beschimpfungen ertragen: er sei der »musikalische Propagandachef Pankows«. Beschuldigungen gegen ihn gründeten auch auf dem Vorwurf, er habe die ersten Intervalle dem Schlager »Goodbye Johnny« von Peter Kreuder entnommen. Es kam zu einer Vielzahl von Gerichtsprozessen, die aber zu keiner Verurteilung führten – wohl auch deshalb, weil die strittigen acht Töne schon im Lied »Freudvoll und leidvoll« von Ludwig van Beethoven vorkamen.

Wolfgang Harich hing nach Wende und Vereinigung dem Mythos an, dem man heute noch vielfach begegnet, auch Brecht habe zur gleichen Zeit wie Becher für die DDR-Nationalhymne einen Text gedichtet, mit dem er sich aber bei Pieck, Otto Grotewohl und insbesondere bei Walter Ulbricht nicht habe durchsetzen können. Brecht habe darum kein großes Aufsehen gemacht und seinen Text als »Kinderhymne« in seine »Kinderlieder« aufgenommen. Obwohl Harichs Deutung logisch klingt, stimmt sie nicht.

Akribische Textanalysen haben ergeben, dass Brechts Text der »Kinderhymne« bereits auf die Becher-Hymne reagierte. Brecht dichtete den Text 1950. Erstmals veröffentlicht wurde er im Heft 6, 1950, der Zeitschrift »Sinn und Form«. Es kann sein, dass Brecht damit auch auf den Offenen Brief des Zentralrates der FDJ vom Juli 1949 an Schriftsteller und Komponisten reagierte: »Schaffen Sie für die junge Generation immer neue, dem Leben der arbeitenden und kämpfenden, fortschrittlichen deutschen Jugend angepasste Lieder, Chor- und Instrumentalmusik.« Die »Kinderhymne« wurde erstmals zum 75. Geburtstag von Pieck im Januar 1951 aufgeführt.

Brechts »Kinderhymne« war zuallererst ein Gegenentwurf zum Deutschlandlied. Dem »Deutschland, Deutschland über alles« setzte es den Vers entgegen: »Und nicht über und nicht unter/Andern Völkern wolln wir sein.« Hatte Hoffmann von Fallersleben noch von einem Großdeutschland geträumt – »Von der Maas bis an die Memel/Von der Etsch bis an den Belt« – hielt sich Brecht an die vom Potsdamer Abkommen festgelegten Grenzen: »Von der See bis an die Alpen/Von der Oder bis zum Rhein«.

Die Differenz von Brechts Text zu Bechers und zu dem von Hoffmann von Fallersleben besteht in ihrem »anti-hymnischen Gestus« (Erdmut Wizisla). Der Politikwissenschaftler Iring Fetscher würdigte Brechts Text: »... es gibt wohl keine Hymne, die die Liebe zum eigenen Land so schön, so rational, so kritisch begründet, und keine, die mit so versöhnlichen Zielen endet.«

In der Zeit des »Beitritts« setzten sich Bürgerinitiativen und verschiedene Medien für die »Kinderhymne« als neue gesamtdeutsche Nationalhymne ein. Am vehementesten äußerte sich dazu Wolf Biermann, der auch »die schöne Musik von Hanns Eisler, die so leichtfüßig ist und sich nicht zum Marschieren eignet«, lobte. »Zudem ist Brecht unser größter Dichter in diesem Jahrhundert.«

In einer am 29. Mai 1994 vorgenommenen »Brecht-Ehrung« im Berliner Ensemble widersprach Harich indirekt Biermann. Allgemein bekannt war, dass Brecht schon 1955 Kurt Schwaen um eine weitere Musik zur »Kinderhymne« gebeten hatte, weil ihm die Musik von Eisler zu »konzertmäßig« erschien. Harich teilte nun mit: »Bertolt Brecht war der Auffassung, dass den Deutschen in West und Ost diese schöne, wunderschöne Melodie von Joseph Haydn aus dem Jahre 1797 zu dem damaligen Text ›Gott erhalte Franz den Kaiser, unsern guten Kaiser Franz‹ ... erhalten bleiben sollte. Das Kaiserquartett, das Haydn nach dieser Melodie geschrieben hat, ist ein Juwel der Musikkultur aller Zeiten.« Harich nahm sodann einen Vergleich des Textes von Hoffmann von Fallersleben mit dem von Brecht vor, in dem er nicht nur auf die anrüchige erste Strophe des Deutschlandsliedes verwies, sondern auch auf die weniger bekannte zweite:

Deutsche Frauen, deutsche Treue,

deutscher Wein und

deutscher Sang,

sollen in der Welt behalten

ihren alten schönen Klang.

Uns zu edler Tat begeistern

unser ganzes Leben lang,

deutsche Frauen, deutsche Treue,

deutscher Wein und

deutscher Sang.

Harich nannte dies »eine monströse Peinlichkeit« und bemerkte: »Die dritte allenfalls ist harmloser, aber auch nur deshalb, weil sie, wie ich meine, aus abstrakten Phrasen besteht, und hat doch auch ihr Bedenkliches, denn es heißt eben nicht, ›Einigkeit und Recht und Freiheit‹ in dem deutschen Vaterland, sondern für das deutsche Vaterland.« Auf eben dieser Veranstaltung wurde dann Brechts »Kinderhymne« zur Melodie der Haydnschen Kaiserhymne vom Chor der Berliner Pädagogen unter Leitung von Hans Eckhard Thomas vorgetragen, eine Welturaufführung, die – wie das Veranstaltungsprotokoll vermerkt – »mit großem, langem Beifall bedacht« wurde.

Die Diskussion um eine neue Nationalhymne für das vereinte Deutschland kam nicht zum Erliegen. Stefan Heym zitierte die »Kinderhymne« zur feierlichen Eröffnung des 13. Deutschen Bundestages im November 1994. Ministerpräsident Gerhard Schröder sprach sich 1998 beim Festakt zum Tag der Deutschen Einheit in Hannover für die Brecht-Hymne aus. Und als Kanzler wünschte sich Schröder zur Eröffnung des umgebauten Reichstagsgebäudes, Brechts Kinderhymne würde »zum Integrationssymbol für Ost und West, für das Selbstverständnis der Berliner Republik« werden. Es hätte sicher nur eines Briefes an den Bundespräsidenten bedurft.

Über »Harich und das Ende der DDR« spricht Prokop am 14.10. im »Roten Laden«, Weidenweg 17, 10249 Berlin (ab 19 Uhr).

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