Pferdestall ist von Nachbarn zu dulden

Belästigung

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Lärm, Gestank, Stechmücken und vieles mehr kann ein Pferdestall als unangenehme Folgen hervorrufen. Doch trotz all dieser Befürchtungen muss ein Mann aus dem Landkreis Fürth die Errichtung eines Pferdestalls durch seinen Nachbarn dulden. Er war mit seiner Klage gegen den Bau eines Stalls für fünf Pferde im September vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof unterlegen.

Der Kläger habe sich auf eine Beeinträchtigung durch die Folgen der Pferdehaltung berufen. Der Stall sollte gut 40 Meter von seinem Wohnhaus entfernt errichtet werden.

Nach der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs bringt der Stall trotzdem keine unzumutbaren Belästigungen. Geruchs- und Lärmbelästigungen durch Pferde seien im Außenbereich gebietstypisch. Die Landesanwaltschaft vertritt den Freistaat Bayern in den Gerichtsverfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof und dem Bundesverwaltungsgericht.

Landesanwaltschaft des Freistaates Bayern vom 2. September 2010, Az. 14 ZB 10.604

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