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Auch bei Zwillingen bleibt der Anspruch gleich

Arbeitslosengeld I

Die Erziehung von Zwillingen ändert an den Rechten zum Bezug von Arbeitslosengeld I nichts, entschied das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in Stuttgart.

Die Sozialrichter wiesen damit die Klage einer arbeitslosen Frau zurück, die nach der Geburt ihrer Zwillinge für fünf Jahre in Elternzeit ging und danach Arbeitslosengeld (ALG) I beanspruchte. Das LSG fand hierfür keine gesetzliche Grundlage. Arbeitslosengeld I könne nur bei einer Arbeitslosmeldung und der Erfüllung der sogenannten Anwartschaftszeit gezahlt werden. Dabei müssen Arbeitslose innerha...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/181715.auch-bei-zwillingen-bleibt-der-anspruch-gleich.html

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