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Unerlaubte Baumfällung

Schadenersatz

Der Mieter einer Mietsache darf das Eigentum des Vermieters nicht schädigen. Wenn also der Mieter eines Grundstücks ohne vorherige Zustimmung des Grundstückseigentümers zahlreiche Bäume auf dem Grundstück fällt, macht er sich unter Umständen schadenersatzpflichtig.

Um die Sicherheit der von ihr betriebenen gemieteten Anlage zu erhöhen, hatte die Beklagte die Bundesforstbehörde mit dem Abholzen von Bäumen beauftragt. Insgesamt wurden 55 Bäume vom Grundstück der späteren Klägerin entfernt. Diese hatte von den Rodungsarbeiten erst im Nachhinein erfahren. Die Grundstückseigentümerin verklagte die Mieterin auf rund 40 000 Euro Schadenersatz, weil sie das Grundstü...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/182753.unerlaubte-baumfaellung.html

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