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Vermieter müssen handeln, wenn die Energiekosten über zehn Prozent steigen

Kammergericht Berlin

Wer zur Miete wohnt und nicht Kunde des Strom- oder Gasversorgers ist, kann gegen die Rechnung direkt keinen Einwand erheben, wenn die Kosten steigen, denn er ist ja nicht der Empfänger der Rechnungen. Dennoch sind Mieter nicht ganz schutzlos.

Nach einem Urteil des Kammergerichts Berlin sind Vermieter verpflichtet, bei Kostensteigerungen von mehr als zehn Prozent für jede teurer gewordene Position nachvollziehbare Gründe anzugeben, sowie deren Unvermeidbarkeit im Einzelnen darzulegen. Bei Preissteigerungen über 50 Prozent muss der Vermieter sogar nachweisen, welche Preisverhandlungen er geführt und was er unternommen hat, einen günstige...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/182757.vermieter-muessen-handeln-wenn-die-energiekosten-ueber-zehn-prozent-steigen.html

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