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Kein Geld für Implantat

Gesundheit

Die Krankenkasse muss das Einsetzen eines neuen Brustimplantats nicht ohne weiteres bezahlen. Das geht aus einem Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz in Mainz hervor. Nach dem Richterspruch gilt dies auch dann, wenn das bisherige Implantat operativ entfernt werden muss. Die Krankenkasse müsse dann lediglich die Kosten für die Entfernung übernehmen. Die Klägerin hatte darüber geklagt, da...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/182763.kein-geld-fuer-implantat.html

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