Otti Fischer entlässt Beraterin

Angeklagte im Prozess um Sexvideos verurteilt

  • Lesedauer: 2 Min.

Unmittelbar nach dem Prozess um seine Prostituierten-Affäre hat der Schauspieler Ottfried Fischer seine PR-Beraterin entlassen. »Der Agenturvertrag ist mit sofortiger Wirkung einvernehmlich aufgehoben worden«, sagte Fischers Anwalt Christoph Knauer am Dienstag. Grund für die Entscheidung war offenbar die Aussage der 59- Jährigen vor dem Amtsgericht München. Sie hatte sich am Montag weitgehend den Angaben eines angeklagten ehemaligen »Bild«- Mitarbeiters angeschlossen. Sie bestritt, dass dieser sie unter Druck gesetzt hatte, um an ein Interview mit dem an Parkinson erkrankten Schauspieler zu kommen. »Ich denke, es war eine Art von Nettigkeit, mich anzurufen und mich über das Video zu informieren«, betonte die 59-Jährige. Solche »Deals« mit der Presse gebe es häufiger, sagte sie. »Es ist immer eine Form von Handel.«

Ottfried Fischer hatte das ganz anders wahrgenommen. Die PR-Beraterin, die kurz nach dem Bekanntwerden der Prostituierten-Affäre am 12. Oktober 2009 seine Vertretung übernahm, habe ihm gesagt »wenn du denen nichts gibst, dann verlierst du deinen Pfarrer Braun, dann bist du am Ende«, sagte Fischer im Prozess.

»Wir waren überrascht, dass sie sich so positiv für den Angeklagten und den Springer Verlag geäußert hat und wir haben die Aussage den Akten nach anders gesehen«, sagte Fischers Anwalt Knauer zu der Zeugenaussage der 59-Jährigen einen Tag nach der Verhandlung.

Im Prozess ging es um ein Video, das den Schauspieler und Kabarettisten beim Sex mit zwei Prostituierten zeigte. Zwei der Angeklagten hatten nach Ansicht des Gerichts eine der Prostituierten im Sommer 2009 angestiftet, ihr Treffen mit Fischer in seiner Münchner Wohnung zu filmen. Anschließend verkaufte der Hauptangeklagte das Video an den »Bild«-Mitarbeiter für 3500 Euro. Mit dem Material soll der Journalist Fischer anschließend unter Druck gesetzt und zur Mitwirkung an drei Artikeln des Blattes bewegt haben.

Der ehemalige »Bild«-Journalist erhielt mit 180 Tagessätzen à 80 Euro die höchste Geldstrafe. Er gilt nun außerdem als vorbestraft. Vier Mitangeklagte erhielten Geldstrafen zwischen 600 und 3600 Euro. Sie hatten gestanden und sich bei Fischer entschuldigt. dpa

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