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Kein Wildunfall

Verkehrsrecht

Im ND-Ratgeber vom 20. Oktober 2010 wurde an dieser Stelle über die rechtlichen Konsequenzen beim Wildunfall informiert. Dazu diese Ergänzung: Eine Kollision mit einem Eichhörnchen fällt nicht unter einen Wildunfall und ist auch nicht durch eine Teilkaskoversicherung gedeckt.

Mit dieser Begründung wies das Landgericht Coburg die Klage einer Autofahrerin ab. Sie hatte behauptet, ihr sei ein Tier in der Größe eines Hasen unter die Vorderräder ihres Wagens gekommen. Dadurch sei ihr Auto ins Schleudern geraten und bei dem Unfall völlig zerstört worden. Die Frau wollte neben den gewährten 1000 Euro noch weitere 6000 Euro erstreiten. Das lehnte die Versicherung mit der Begrü...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/183245.kein-wildunfall.html

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