Kein Wildunfall

Verkehrsrecht

  • Lesedauer: 1 Min.
Im ND-Ratgeber vom 20. Oktober 2010 wurde an dieser Stelle über die rechtlichen Konsequenzen beim Wildunfall informiert. Dazu diese Ergänzung: Eine Kollision mit einem Eichhörnchen fällt nicht unter einen Wildunfall und ist auch nicht durch eine Teilkaskoversicherung gedeckt.

Mit dieser Begründung wies das Landgericht Coburg die Klage einer Autofahrerin ab. Sie hatte behauptet, ihr sei ein Tier in der Größe eines Hasen unter die Vorderräder ihres Wagens gekommen. Dadurch sei ihr Auto ins Schleudern geraten und bei dem Unfall völlig zerstört worden. Die Frau wollte neben den gewährten 1000 Euro noch weitere 6000 Euro erstreiten. Das lehnte die Versicherung mit der Begründung ab, die Klägerin sei nicht mit Jagdwild kollidiert. Deshalb liege kein Wildunfall vor. Mit Hilfe einer DNA-Analyse stellte das Gericht fest, dass die Tierhaare am Fahrzeug eindeutig von einem Eichhörnchen stammten, und wies die Klage ab.

Urteil des Landgerichts Coburg vom 29. Juni 2010, Az. 23 O 256/09

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