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Wenn eine geschiedene Mutter auswandern will

Sorgerecht für das Kind

Das 2001 geborene Mädchen lebte seit der Scheidung der Eltern 2003 bei der Mutter. Die Eltern übten das Sorgerecht für das Kind gemeinsam aus. Das ging auch solange gut, bis die Mutter ihrem Ex-Mann mitteilte, sie wolle mit der Tochter nach Mexiko zu ihrem neuen Lebensgefährten ziehen, einem wohlhabenden Unternehmer, der dort ein großes Haus besitze und auf dem Grundstück eine Ferienpension eröffnen wolle.

Damit war der Vater des Kindes nicht einverstanden. Er fürchtete um den Kontakt zu seiner Tochter. Außerdem sei das eine »riskante Lebensplanung« seiner Ex-Frau. Der Kindesvater beantragte deshalb, ihm das Aufenthaltsbestimmungsrecht für sein Kind zu übertragen. Das OLG sprach es jedoch weiterhin der Mutter zu. Die Mutter habe wie jedermann das Recht auf Freizügigkeit und damit auf die freie Wahl ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/183249.wenn-eine-geschiedene-mutter-auswandern-will.html

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