Zuviel Grün in der Wohnung

Schimmelbefall

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Als die Mieter, als einzige im Haus, Schimmelbefall in ihrer Wohnung bemerkten, vermuteten sie einen Rohrbruch in der oberen Wohnung. Der Vermieter ließ den Schaden durch Handwerker und einen Sachverständigen untersuchen. Es wurde festgestellt, dass der Schaden durch eine Unmenge von Topfpflanzen und zu geringes Lüften verursacht worden sei. Nachdem kurz darauf die Mieter kündigten, forderte der Hauseigentümer von ihnen Ersatz für die Handwerker- und Gutachterkosten.

Die Mieter lehnten die Forderung ab. Sie verwiesen auf neue luftdichte Fenster, die den Schimmel verursacht hätten. Dem widersprach das Amtsgericht mit dem Argument, es handele sich um einen Altbau, der nicht so gut wärmegedämmt sei wie heutige Gebäude und es infolgedessen zu solchen Schäden kommen könne, wenn nicht ausreichend geheizt und gelüftet werde, wie das hier eindeutig der Fall war. Der Vermieter habe Anspruch auf Schadenersatz.

Urteil des Amtsgerichts Nürtingen vom 9. Juni 2010, Az. 42 C 1905/09

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