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Im Keller eingelagerte Kunstwerke beschädigt
Wasserschaden (2)
Bei einem anderen Fall von Rohrbruch wurden Kunstwerke beschädigt, die ein Mieter, der freischaffender Künstler ist, im Keller eingelagert hatte. Nach dem Rohrbruch ließ der Vermieter das Wasser abpumpen und teilweise in Folien verpackte Reliefs ins Trockne bringen. Nun klagte der Mieter auf Schadenersatz, aber das Oberlandesgericht Koblenz, vor das der Fall im Berufungsverfahren kam, entschied, d...
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