Keine Chance für eine Studentin

An den Hochschulen sollen nur Mitarbeiter Gleichstellungsbeauftragte werden

»Die Viadrina hat es sich zum Ziel gesetzt, aktiv zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern beizutragen. Eine zentrale Funktion erfüllt hierbei die von Mitarbeitern und Studierenden gewählte Gleichstellungsbeauftragte.« So steht es auf der Homepage der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder).

In einem ND vorliegenden Rundschreiben des Wissenschaftsministeriums steht: »Nach Paragraf 66 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes besteht keine Möglichkeit, Studentinnen zu Gleichstellungsbeauftragten zu wählen.« Zur Begründung heißt es: »Die Aufgabe der Gleichstellung betrifft zwar alle Bereiche der Hochschulen, in der Praxis bezieht sich jedoch ein nicht unerheblicher Teil der Tätigkeit auf Fragen der Gleichstellung von Bediensteten der Hochschule bzw. Fragen im Zusammenhang mit der Einstellung von Personen. Auch hieraus ergibt sich, dass die Gleichstellungsbeauftragte sinnvollerweise selbst Beschäftigte der Hoch...


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