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Klage ohne Chance

Kfz-Versicherung

u Wer in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, hat kein Recht, der eigenen Versicherung zu verbieten, die Schadensansprüche der Gegenseite zu regulieren. Der Versicherungsnehmer kann eine Regulierung nur dann verhindern, wenn es sich offensichtlich um unbegründete Ansprüche handelt, die leicht nachweisbar und ohne Weiteres abzuwehren sind.

In dem vor dem Amtsgericht München verhandelten Fall klagte ein Autofahrer gegen seine Versicherung, weil diese eine Schadenregulierung ohne seine Zustimmung vorgenommen hatte. Als Folge davon sollte der Kläger von seiner Haftpflichtversicherung in eine höhere Beitragsklasse eingestuft werden. Der Kläger wollte aus einer Tiefgarage fahren, ohne zu bezahlen. Deshalb bat er den an der Schranke warte...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/183733.klage-ohne-chance.html

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