Klage ohne Chance

Kfz-Versicherung

  • Lesedauer: 1 Min.
u Wer in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, hat kein Recht, der eigenen Versicherung zu verbieten, die Schadensansprüche der Gegenseite zu regulieren. Der Versicherungsnehmer kann eine Regulierung nur dann verhindern, wenn es sich offensichtlich um unbegründete Ansprüche handelt, die leicht nachweisbar und ohne Weiteres abzuwehren sind.

In dem vor dem Amtsgericht München verhandelten Fall klagte ein Autofahrer gegen seine Versicherung, weil diese eine Schadenregulierung ohne seine Zustimmung vorgenommen hatte. Als Folge davon sollte der Kläger von seiner Haftpflichtversicherung in eine höhere Beitragsklasse eingestuft werden.

Der Kläger wollte aus einer Tiefgarage fahren, ohne zu bezahlen. Deshalb bat er den an der Schranke wartenden Vordermann, sich an ihn hängen zu dürfen. Der lehnte das jedoch ab. Trotzdem fuhr der Kläger dicht an den Pkw des Vordermannes heran, um noch durch die Schranke zu kommen. Als der Vordermann kurz nach Passieren des Schlagbaumes abbremste, fuhr der Kläger auf. Trotz Widerspruch des Klägers zahlte die Versicherung den entstanden Schaden des Vordermanns.

In seiner Begründung hob das Gericht hervor, dass der Kläger einen zu geringen Sicherheitsabstand eingehalten hätte. Somit war der Ausgang des Schadenersatzprozesses ungewiss. Außerdem habe die Versicherung einen Ermessensspielraum, welchen sie pflichtgemäß ausgeübt habe.

Urteil des Amtsgerichts München, Az. 343 C 27107/09

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