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Mal wieder als verfassungsgemäß erklärt

Zweitwohnungssteuer

Ein immer beliebterer Ausweg der Gemeinden aus der Geldknappheit ist die Zweitwohnungssteuer, mit der diejenigen belastet werden, die vor Ort nicht ihren Hauptwohnsitz, wohl aber eine Wohnung haben. Das Bundesverfassungsgericht hat die Steuer nun in zwei Fällen für verfassungsgemäß erklärt.

Seit 1973 verlangen Gemeinden in Deutschland die Zweitwohnungssteuer. Bisher wurde sie meist nur in Fremdenverkehrsregionen eingesetzt, da hier viele Städter ihre Erholungsdomizile haben. Geregelt wird die Zweitwohnungssteuer per Gemeindesatzung. In den meisten Fällen ist steuerpflichtig, wer eine Wohnung in der Gemeinde neben seiner Hauptwohnung sowie zu Zwecken seines persönlichen Lebensbedarfs ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/183743.mal-wieder-als-verfassungsgemaess-erklaert.html

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