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Lärmquelle beschlagnahmt
Ruhestörung durch Nachbarn
Die Mieter eines Mietshauses wurden ständig genervt, weil ein Hausbewohner ohne Rücksicht eine laute Maschine in seiner Wohnung betrieb. Er schaltete das Gerät auch nicht ab, wenn er nicht anwesend war. Auf Vorhaltungen der Nachbarn reagierte er nicht.
Die Mieter baten die Polizei um Hilfe. Aber auch da gab der Störer nicht auf und machte weiter wie bisher. Weil der Krach weiter anhielt, beantragte die Polizei, die erneut zur Hilfe gerufen wurde, beim Amtsgericht die Erlaubnis zur Wohnungsdurchsuchung und zur beschlagnahme des lauten Geräts. Die Polizei bekam vom Richter grünes Licht. Sie nahm dem wild gewordenen Mann die Maschine ab. Dann herrs...
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