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Fußgänger haften für Unfälle

Verkehrsrecht

Ein Fußgänger haftet grundsätzlich beim Überqueren einer Fahrbahn, wenn es dadurch zu einem Unfall kommt. Das entschied das Saarländische Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken.

Nach Auffassung des Gerichts darf grundsätzlich unterstellt werden, dass der Fußgänger sich nicht sorgfältig genug verhalten hat. Das gelte auch dann, wenn ein Auto- oder Motorradfahrer zu schnell fuhr. Das Gericht gab der Klage eines Motorradfahrers überwiegend statt. Der Mann hatte von einem Fußgänger Schadensersatz verlangt, weil er stürzte, als er ihm ausweichen musste. Das OLG befand, der Fuß...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/184273.fussgaenger-haften-fuer-unfaelle.html

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