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Baugenehmigung nur, wenn Gebäudenutzung geändert

Solaranlage

Ein Landwirt betrieb auf seinem Anwesen nebenbei eine Reithalle. Deren Dach vermietete er an seinen Bekannten X, der dort eine Solarstromanlage installierte: Den produzierten Strom wollte X gegen ein monatliches Entgelt von 4000 Euro ins Netz des regionalen Energieversorgers einspeisen. Dafür habe er keine Baugenehmigung, beanstandete die Bauaufsichtsbehörde. Sie untersagte es X, die Photovoltaika...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/184283.baugenehmigung-nur-wenn-gebaeudenutzung-geaendert.html

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