Bewilligtes Elterngeld nicht sicher
Sozialleistungsbezieher müssen Ansprüche retten
Berlin (ND-Gernhardt). Das Sparpaket, das die Koalition kommenden Freitag verabschieden will, hält diverse Kürzungen für Familien bereit. So wird Beziehern von Sozialleistungen wie Hartz IV, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag das Elterngeld in Höhe von monatlich 300 Euro, das bisher anrechnungsfrei war, ab 2011 komplett auf ihre Leistungen angerechnet.
Wer nun denkt, das beziehe sich nur auf Anträge, die ab 2011 gestellt werden, liegt falsch: Wie aus einer Antwort des Familienministeriums auf eine Anfrage des familienpolitischen Sprechers der Linksfraktion im Bundestag, Jörn Wunderlich, hervorgeht, betrifft die Kürzung auch jene sozialleistungsbeziehenden Eltern, die Elterngeld erhalten, sich dieses aber verteilt auf 24 Monate auszahlen lassen. Die Teilraten von monatlich 150 Euro, die ab Januar 2011 noch ausstehen, werden demnach dann komplett angerechnet. Wunderlich gegenüber ND: »Die Bundesregierung ist ihrer Verantwortung nicht gerecht geworden, da sie die Eltern sehenden Auges ins Messer laufen lassen wollte.«
Wunderlich rät allen Familien, die von dieser Kürzung betroffen sind, schnellstmöglich rückwirkend ihre Auszahlungsoption auf 12 Monate zu ändern. Laut Familienministerium lässt sich damit eine »Anrechnung auf Grundsicherungsleistungen« verhindern. Bedingung ist allerdings, dass die Auszahlung der ausstehenden Teilbeträge noch in diesem Jahr erfolgt – ein Antragstellungsdatum im Jahr 2010 reicht nicht aus.
Darauf wies auch der Deutsche Familienverband in einer Mitteilung hin. Bundesgeschäftsführer Siegfried Stresing sagte, man könne den betroffenen Eltern »nur dringend raten, jetzt schnellstens zu handeln, um ihre Ansprüche zu retten«.
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