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Weihnachten geschlossen?

Betriebsurlaub

Für viele Unternehmen, beispielsweise in der Autoindustrie, ist es wirtschaftlich sinnvoll, zwischen dem 24. Dezember und Neujahr Betriebsurlaub anzuordnen. Ein Großteil der Belegschaft ist ohnehin in Urlaub, Kunden und Lieferanten schwer oder gar nicht zu erreichen. Außerdem können die Tage für größere Wartungs- und Reparaturarbeiten genutzt werden, die sonst den Betriebsablauf stören.

Doch nicht allen Mitarbeitern passt es, Teile des Jahresurlaubs für diese Zeit abgeben zu müssen. »Generell gilt nach dem Bundesurlaubsgesetz (§ 7 Abs. 1 Satz 1), dass die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen sind«, so die D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Allerdings darf diese Planung dringenden betrieblichen Belangen nicht entgegenstehen. Solche Belange können technische oder organ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/184807.weihnachten-geschlossen.html

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