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Kein Recht auf den eigenen Tod?

Europäischer Gerichtshof beriet über Sterbehilfe-Fall

Seit Jahren klagt ein Witwer gegen die Verweigerung der Sterbehilfe für seine inzwischen verstorbene Frau. Deutschland hatte damals die Gabe einer tödlichen Medikamentendosis abgelehnt.

Straßburg (AFP/ND). Mit einem deutschen Rechtsstreit um Sterbehilfe hat sich am Dienstag der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte befasst. Das Gericht prüfte die Klage eines 67 Jahre alten Witwers aus Braunschweig, dessen querschnittsgelähmte Frau in Deutschland vergeblich die Erlaubnis zum Erwerb einer tödlichen Dosis von Schlafmitteln beantragt hatte. Nach der Absage des Bundesamts für Arz...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/184853.kein-recht-auf-den-eigenen-tod.html

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