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Karlsruhe prüft Reichweite der Versammlungsfreiheit

Gericht hat zu klären, ob an Flughäfen und Bahnhöfen das Hausrecht der Geländeeigentümer oder das Grundgesetz gilt

Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag darüber verhandelt, ob das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit auch auf privat bewirtschafteten Flughäfen gilt. Während die Flughafenbetreiberin bei ihrem Nein blieb, halten Polizeivertreter kleinere Demos im Terminalbereich für möglich.

Vor sieben Jahren machte die Frankfurter Flughafengesellschaft Fraport von ihrem Hausrecht Gebrauch. Sie verhängte ein unbefristetes Hausverbot gegen sechs Abschiebungsgegner, die am Abfertigungsschalter nach Athen Flugblätter verteilt hatten. Darin wurden die Passagiere darauf aufmerksam gemacht, dass mit ihrem Flug eine irakische Kurdin nach Griechenland abgeschoben werden sollte. Über die Verfa...

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