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Bundesverfassungsgericht bestätigt Gentechnikgesetz

Sachsen-Anhalt mit Klage gescheitert / Wirtschaftsministerium bezeichnet Urteil als Beitrag zur Rechtssicherheit / Deutsche Industrievereinigung Biotechnologie bedauert die Gerichtsentscheidung

Karlsruhe/Magdeburg (epd/dpa/ots/ND). Das Gentechnikgesetz verstößt nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht gegen das Grundgesetz. Die darin enthaltenen Auflagen seien legitim und verhältnismäßig, heißt es in der am Mittwoch in Karlsruhe verkündeten Entscheidung. Sie seien ferner mit der Berufsfreiheit, der Eigentumsgarantie und dem Gleichheitssatz vereinbar. Damit blieb die Klage des Landes Sachsen-Anhalt erfolglos (1 BvF 2/05). Sachsen-Anhalt hatte vor dem höchsten deutschen Ge...

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