Bundesverfassungsgericht bestätigt Gentechnikgesetz
Sachsen-Anhalt mit Klage gescheitert / Wirtschaftsministerium bezeichnet Urteil als Beitrag zur Rechtssicherheit / Deutsche Industrievereinigung Biotechnologie bedauert die Gerichtsentscheidung
Sachsen-Anhalt hatte vor dem höchsten deutschen Gericht geklagt, weil es die im Gesetz formulierten Regelungen für den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen für verfassungswidrig hielt. Kritisiert wurden etwa Vorschriften zum Standortregister und zur Haftung. Das 2004 von der damaligen rot-grünen Bundestagsmehrheit novellierte Gesetz regelt das Nebeneinander von herkömmlichen Nutzpflanzen und gentechnisch veränderten Organismen.
Das Urteil ist nach Ansicht des Wirtschaftsministeriums von Sachsen-Anhalt ein wichtiger Beitrag zur Rechtssicherheit. Für alle Akteure auf diesem Gebiet sei jetzt deutlich geworden, in welchem Rechtsrahmen Gentechnik angewendet werden kann, teilte das Ministerium am Mittwoch in Magdeburg mit.
Dagegen bedauert die Deutsche Industrievereinigung Biotechnologie (DIB) die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und bekräftigt Änderungsbedarf. DIB-Vorsitzender Stefan Marcinowski kommentiert: »Die Tatsache, dass das Gentechnikgesetz verfassungskonform ist, schließt Nachbesserungen durch den Gesetzgeber nicht automatisch aus. Das Gentechnikgesetz beeinträchtigt in seiner jetzigen Form notwendige Innovationen in der Pflanzenbiotechnologie für die Landwirtschaft und fördert sie nicht.«
Als gentechnisch verändert werden Organismen bezeichnet, wie sie unter natürlichen Bedingungen durch Kreuzen oder in der Natur auftretende Vermischung des Erbguts nicht vorkommen. Befürworter sehen in der »grünen« Gentechnik die Fortsetzung der Pflanzenzüchtung mit anderen Mitteln, Kritiker eine »Risikotechnologie« und einen Eingriff in die »Grundstrukturen des Lebendigen«.
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