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Einfache Mehrheit reicht für neue Leuchten
Wohnungseigentum
Ob Wohnungseigentümer neue oder bessere Leuchten im Gemeinschaftseigentum mit einfacher oder doppelt qualifizierter Mehrheit beschließen können oder ob alle Miteigentümer zustimmen müssen, hängt von der geplanten Maßnahme und von der Ausgangssituation ab. Sollen zusätzliche Leuchten in Gemeinschaftsräumen, z. B. im Treppenhaus, im Eingangsbereich oder im Keller angebracht werden, können die Wohnun...
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