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Von Klauseln und Fälschung
Urteile
• Enthält der Arbeitsvertrag einer Angestellten (hier: Steuerberaterin einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) eine Klausel, nach der die Arbeitnehmerin im Bedarfsfall auch an einem anderen Arbeitsort eingesetzt werden kann, ist diese Klausel wirksam. Dass der Arbeitgeber eine maximale Entfernung vom Wohnort festlegt oder eine Frist für die Ankündigung der Versetzung, ist nicht notwendig bzw. ...
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/185389.von-klauseln-und-faelschung.html
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