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Krankenkasse muss für Gruppensport zahlen

Behinderten-Rehasport

Haben behinderte Menschen von ihrem Arzt Gruppen-Rehasport verordnet bekommen, muss die Krankenkasse grundsätzlich die Kosten hierfür erstatten. Eine zeitliche oder mengenmäßige Begrenzung der Leistung ist nicht erlaubt, urteilte das Bundessozialgericht (BSG) am 2. November 2010 in Kassel.

Damit muss die AOK Bayern einem Rollstuhlfahrer die Kosten für »Rehasport in Gruppen« erstatten. Der Querschnittsgelähmte hatte von seinem Arzt das Rehatraining verordnet bekommen, bei dem unter anderem Rollstuhlbasketball gespielt wurde. Mit dem Training sollten verbliebene Körperfunktionen gestärkt und eine »psychische Dekompensation« verhindert werden. Die AOK übernahm die Kosten für 120 Übungs...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/185915.krankenkasse-muss-fuer-gruppensport-zahlen.html

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