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Nichtzahlen von Mindestlohn ist Straftat

Naumburg/Magdeburg (dpa/sa) - Das Oberlandesgericht Naumburg hat ein Urteil bestätigt, wonach das Nichtzahlen von Mindestlöhnen eine Straftat ist. Es wies die Revision eines Reinigungsunternehmers ab. Ein Urteil des Landgerichts Magdeburg ist damit rechtskräftig. Dieses hatte den Mann zu einer Geldstrafe von 1000 Euro verurteilt, weil er Putzfrauen Stundenlöhne unter einem Euro gezahlt hatte.Das Gericht in Magdeburg hatte erstmals in Deutschland das Unterschreiten von Mindestlöhnen als Straftat ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/186085.nichtzahlen-von-mindestlohn-ist-straftat.html

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